Landschaftsplan vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Backnang. Erläuterungsbericht.
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Datum
1982
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ZZ
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SEBI: 83/6631-4
IRB: 57LAN
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Zusammenfassung
Die Lage von Backnang und Oppenweiler im Verlauf einer Entwicklungsachse, die Ausweisung Backnangs als Entlastungsort für den Verdichtungsraum Mittlerer Neckar und die Attraktivität der umliegenden Gemeinden als Wohnstandort werden auch weiterhin eine starke Siedlungsausdehnung begünstigen. Die Entwicklung in den Verdichtungskernen zeigt, daß damit sehr häufig wachsende Umweltbelastungen einhergehen, die z. T. auf unsachgemäße, unökologische Landschaftsnutzung zurückzuführen sind. Der Landschaftsplan stellt die Grundlage für die Entwicklung, den Schutz und die Pflege der Landschaft und ihrer Bestandteile, vor allem außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, aber auch im Geltungsbereich von Bebauungsplänen dar. Er beschreibt den Landschaftszustand, berücksichtigt Ziele und Erfordernisse der Regional- und Landesplanung und legt eigene Entwicklungsziele für die Landschaft, für geschützte Flächen und Landschaftsbestandteile, für Brachflächen und für Flächen forstlicher Nutzung fest. Darüberhinaus weist der Landschaftsplan Flächen aus, die gesundem Klima- und Wasserhaushalt, der Naherholung und der Gliederung und Gestaltung bestehender und künftiger Siedlungskörper dienen. difu
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Stuttgart: Selbstverlag (1982), 195 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.