Staatsbürgerschaft und ethnische Minderheiten in drei europäischen Staaten.

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DE

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Bonn

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0303-2493

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BBR: Z 703
ZLB: Zs 2548
IRB: Z 885
IFL: Z 73

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Abstract

In dem Beitrag wird die Frage nach der Staatsbürgerschaft bzw. Staatsangehörigkeit in demokratischen Gesellschaften in Hinblick auf die Behandlung "ethnischer Minderheiten" gestellt. In einem Vergleich zwischen dem Vereinigten Königreich, Deutschland und Frankreich werden unterschiedliche Prinzipien bei der Vergabe von Staatsbürgerrechten und dem Zugang zur Staatsangehörigkeit offensichtlich. Es zeigt sich, daß Einbürgerungspraktiken und staatsbürgerliche Rechte, die auf dem Ethnizitätsprinzip beruhen, stets restriktiver gehandhabt werden als solche, die auf dem Territorialprinzip basieren. Zwar bestehen - unabhängig von den rechtlichen Regelungen - in allen drei Ländern ethnische und rassistische Spannungen; dennoch können solche Spannungen durchaus mit Hilfe von Staatsbürgerschaftsgesetzen entschärft werden. So sichert die Trennung von Nationalität und Staatsbürgerschaft - wie sie im Vereinigten Königreich besteht - den Angehörigen von Minderheiten ein größeres Maß an zivilen, politischen und sozialen Rechten. Daraus folgern die Verf., daß sich die Europäische Union um ein Konzept der Staatsbürgerschaft bemühen sollte, das mehr auf dem Prinzip der Territorialität beruht und zwischen Nationalität und staatsbürgerlichen Rechten differenziert. - (Verf.)

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Nr.5/6

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S.309-320

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