Neuregelung des Kleingartenrechts vom Bundestag beschlossen.

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IRB: Z 177
SEBI: Zs 789-4
BBR: Z 67

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Zusammenfassung

Das vom Bundestag im Dezember 1982 beschlossene Bundeskleingartengesetz fasst das unübersichtliche Kleingartenrecht in einem Gesetz zusammen und passt es den heutigen Anforderungen an. Neben dem Kleingartenbegriff werden die Laubengrößen und der Zugang zu den Kleingartenanlagen beschrieben. Weiter werden die Kleingartenpachtverträge, für welche die Vorschriften des BGB gelten, die Zwischenpacht, die Pachtzinsen, die Vertragsdauer für Dauerkleingärten und sonstige Kleingärten sowie die Kündigungsgründe des Verpächters behandelt. Die Entschädigungsregelungen bei Kündigungen ohne Verschulden des Pächters, die Ersatzlandverpflichtung, die Begründung von Pachtverhältnissen durch Enteignung sowie die Übergangsregelungen der Kleingartenpachtverträge zum neuen Gesetz sind dargelegt. mr

Beschreibung

Schlagwörter

Verwaltungsrecht, Bodenrecht, Kleingarten, Verzinsung, Vertrag, Pächter, Kündigung, Entschädigung, Enteignung, Pacht, Ersatzland

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Bundesbaublatt 32(1983)Nr.1, S.18-21, Lit.

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Verwaltungsrecht, Bodenrecht, Kleingarten, Verzinsung, Vertrag, Pächter, Kündigung, Entschädigung, Enteignung, Pacht, Ersatzland

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