Steuerbegünstigung für Wohnungsmodernisierung.

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ZZ

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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287

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Zusammenfassung

Fallen bei einer Änderung der Wohneinheiten Aufwendungen an, die für sich betrachtet teilweise Herstellungsaufwand, teilweise Erhaltungsaufwand sind, so ist Herstellungsaufwand bei allen Aufwendungen anzunehmen, die mit einer Baumaßnahme in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen. Das Vorliegen von als Herstellungsaufwand zu beurteilenden Baukosten schließt jedoch die sachliche Aussonderung von Teilen der Kosten als Modernisierungsaufwand gemäß § 82a EStDV - notfalls im Wege der Schätzung - nicht aus. hb

Beschreibung

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Recht, Wohnung, Wirtschaft, Wohnungsmodernisierung, Steuerbegünstigung, Einkommensteuergesetz, Herstellungsaufwand, Erhaltungsaufwand, Rechtsprechung

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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 32(1980)Nr.7, S.164-165

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Recht, Wohnung, Wirtschaft, Wohnungsmodernisierung, Steuerbegünstigung, Einkommensteuergesetz, Herstellungsaufwand, Erhaltungsaufwand, Rechtsprechung

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