Die Pflegebedürftigkeit als Leistungsgrund der Sozialversicherung. Zur Weiterentwicklung des Sozialversicherungsrechts. Eine Studie.

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SEBI: 79/2890-4

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Zusammenfassung

Die Studie befaßt sich mit den durch Pflegebedürftigkeit verursachten Kosten. Pflegebedürftigkeit ist, außer wenn sie auf einen Unfall zurückzuführen ist, keine Versicherungsleistung und muß daher von den Betreffenden selbst bzw., falls diese nicht dazu in der Lage sind, von der Sozialhilfe finanziert werden. In der Zusammenfassung wird eine Pflegeversicherung empfohlen, deren Träger die gesetzlichen Krankenkassen und die Ersatzkassen sein sollten. vk/difu

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Pflegebedürftigkeit, Sozialversicherung, Sozialhilfe, Krankenversicherung, Gesundheitswesen, Sozialwesen, Rehabilitation, Versicherungsleistung, Versicherungsrecht

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Stuttgart: Selbstverlag 82 S., Lit.

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Pflegebedürftigkeit, Sozialversicherung, Sozialhilfe, Krankenversicherung, Gesundheitswesen, Sozialwesen, Rehabilitation, Versicherungsleistung, Versicherungsrecht

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