Staatliche Finanzhilfen an die gewerbliche Wirtschaft. Eine rechtssystematische Untersuchung.

Kuhn, Arno
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1972

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SEBI: 75/887

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Zusammenfassung

Staatliche Finanzhilfen sind Geld-, Gewähr-, Dienst- oder Sachleistungen, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts unmittelbar oder mittelbar an eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts zur Erreichung bestimmter wirtschaftspolitischer Ziele erbringt.Die Gewährungspraxis, die Grundlagen für die Gewährung, die konkreten Rechtsbeziehungen sowie die Rechtsschutzfragen werden erörtert.Im Interesse der Rechtssicherheit wird vorgeschlagen, eine klare Unterscheidung zwischen dem Plan als Koordinierungsinstrument und der konkreten Rechtsbeziehung zu treffen.Der Plan - sei er in Form eines Gesetzes, eines Parlaments- oder eines Regierungsbeschlusses verabschiedet - steht als Gestaltungsinstrument des Staates für die Wirtschaft als eigenständiges Rechtsinstitut neben Norm und Verfügung.Die den Plan ausfüllende Einzelmaßnahme ist dem Privatrecht unterstellt und unterliegt der Überprüfung allein durch die ordentlichen Gerichte.

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Wiesbaden: Lang (1972) XIV, 169 S., Tab.; Lit.(wirtsch.Diss.; Mainz 1972)

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