Die Entwicklung des Alimentationsprinzips. Zum tieferen Verständnis eines hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums in der Diskussion um die Dienstrechtsreform.

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SEBI: 79/5751

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Abstract

Die vielfältige Kritik des Berufsbeamtentums mit seinen hergebrachten Grundsätzen zielt auch auf das Alimentationsprinzip des Beamtenrechts. Dieses für das Beamtenrecht typische Prinzip verpflichtet einerseits den Dienstherrn nicht nur für den Unterhalt des Beamten schlechthin, sondern auch für sein Wohl und das seiner Familie zu sorgen und dies im standesgemäßen bzw. amtsangemessenen Rahmen. (Davon abzugrenzen ist das Leistungsprinzip, bei dem sich die Gegenleistung nach der erbrachten oder zu erbringenden Dienstleistung bemißt). Die Studie erläutert in ihrem historischen Hauptteil die Entstehung und Herausbildung des Alimentationsprinzips auch in seiner gegenwärtigen rechtlichen Ausgestaltung und will damit das Verständnis für die ideelle Prägung des Beamtenstatus, die durch die Alimentierung zum Ausdruck kommt, wecken und die dadurch gekennzeichnete Stellung des Berufsbeamten in den verschiedenen deutschen Staatsverfassungen der Vergangenheit umreißen. Mit den Erkenntnissen des entwicklungsgeschichtlichen Einblicks geht sie dann in grundsätzlichen Ausführungen auf die gegenwärtige und künftige Bedeutung des Alimentationsprinzips für das Berufsbeamtentum innerhalb der Diskussion um eine Dienstrechtsreform ein.hw/difu

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Alimentationsprinzip, Berufsbeamtentum, Beamtenversorgung, Kommunalbediensteter, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte

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München: Florentz (1979), 416 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Univ.München 1978)

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Alimentationsprinzip, Berufsbeamtentum, Beamtenversorgung, Kommunalbediensteter, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte

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Schriftenreihe rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 6