Die Verpflichtung zur Aufhebung einer Veränderungssperre nach § 17 Abs. 4 BauGB und ihre Durchsetzung im Prozess.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: 4-Zs 388

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RE

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Abstract

Die Veränderungssperre stellt eine die Baufreiheit des Einzelnen beschränkende Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums dar, sodass bei der Beantwortung von sich in ihrem Zusammenhang stellenden Rechtsfragen stets ein besonderes Augenmerk auf den eigentumsgrundrechtlichen Kontext der §§ 14, 16 bis 18 BauGB zu richten ist. Der Beitrag nimmt § 17 Abs. 4 BauGB unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten in den Blick und setzt sich mit der nach wie vor umstrittenen Rechtsfolge der Norm und deren Auswirkungen auf den gerichtlichen Rechtsschutz auseinander. Aktuellen Anlass zur Beschäftigung mit den aufgeworfenen Fragestellungen bieten die in der jüngeren Vergangenheit ergangenen divergierenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts einerseits und des VGH Baden-Württemberg andererseits.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 5

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S. 217-224

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