Bindung der Verwaltungsbehörde an Bußgeldbescheid.

Beck
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Beck

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

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0934-1307

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ZLB: Zs 4033-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Aufgrund der Änderung des § 2 a II StVG zum 1.1.1999 ist die Verwaltungsbehörde an einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid gebunden und darf deshalb nicht mehr überprüfen, ob der zugrundeliegende Verkehrsverstoß begangen wurde. Einwendungen gegen die Richtigkeit des Bußgeldbescheides können nur im Einspruchsverfahren gegen diesen vorgebracht werden. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2000 - 9 V 30/00. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

Ausgabe

Nr. 11

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Seiten

S. 496

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