GG Art. 34; BBauG § 39 j; BGB § 839; NRWOBG § 41 I lit. b. Schadensersatz für im Vertrauen auf Gültigkeit eines Bebauungsplans gemachte Aufwendungen. BGH, Urteil v. 24.6.1982 - Az. III ZR 169/80 - Hamm.

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1983

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Der Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens (§ 39 j BBauG) setzt voraus, dass das mit den nutzungsvorbereitenden Aufwendungen betätigte Vertrauen des Eigentümers auf den Bestand eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans gerichtet war. Ist ein Bebauungsplan nichtig, weil er entgegen § 8 II BBauG nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt wurde, so löst das keine Ersatzansprüche gegen die Gemeinde nach Amtshaftungsgrundsätzen aus. Ein allgemeiner Anspruch auf Entschädigung für Aufwendungen, die im Vertrauen auf den Bestand eines (nichtigen) Bebauungsplans gemacht worden sind, ist nicht anzuerkennen. -z-

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.5, S.215-217, Lit.

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