Alpenkonvention und die Wasserkraftnutzung.

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CH

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Baden

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0377-905X

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IRB: Z 1089
TIB: ZS 4863

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KO

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Abstract

Zur Zeit liegt die Alpenkonvention in noch nicht ratifizierter Form vor. Die Konvention enthält formelle Bestimmungen und allgemeine Ziele. Den materiellen Gehalt bekommt die Alpenkonvention erst mit den Protokollen, in denen die Einzelheiten zur Durchführung des Übereinkommens festgelegt werden. Für den Bereich Energie ist Italien beauftragt worden, einen Protokollentwurf vorzulegen. Italien hat diese Arbeit noch nicht in Angriff nehmen können. Für den Teil Wasserhaushalt ist noch kein Auftrag zur Vorbereitung eines Protokolls erteilt worden. Eine abschließende Beurteilung der Alpenkonvention ist deshalb zum heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich. (shm)

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Wasser, Energie, Luft

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Nr.10

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S.311-314

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