Investitionserleichterung und kommunale Planungshoheit. Die Wahrung der Belange der Standortgemeinden bei der immissionsschutzrechtlichen Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.

C.F. Müller
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C.F. Müller

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ZLB: 98/702

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Im Jahr 1993 wurde die Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen aus der abfallrechtlichen Planfeststellung in die Kontrollerlaubnis nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, also von kommunaler in Landeszuständigkeit, überführt. In der Sache unterscheiden sich beide Genehmigungsvorgänge nur marginal, sowohl was den Verfahrensablauf als auch die materiell-rechtlichen Voraussetzungen angeht. Der wesentliche Unterschied ist jedoch, daß die Gemeinden seitdem auf einem Gebiet, das auch zu den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zählt, nicht mehr mitbestimmen können. Genau dies war auch das Ziel der Neuregelung, weil so das Verfahren zugunsten von Investoren beschleunigt und regionale Widerstände umgangen werden konnten. Die grundrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung ist damit nicht mehr vollständig gewährleistet. Eine Verfassungskonformität der neuen Regelung läßt sich nur erreichen, indem der Schutz der kommunalen Belange im immissionsrechtlichen Verfahren verstärkt wird, beispielsweise durch eine Erstellung der Abfallwirtschaftspläne als Rechtsnorm und nicht nur als Verwaltungsvorschrift. lil/difu

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XV, 249 S.

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Augsburger Rechtsstudien; 26