Haftung als Instrument einer präventiven Umweltpolitik.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 93/1451

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DI
S

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Abstract

Präventive Umweltpolitik setzt ein opitmales Ausmaß an Umweltforschung voraus, auf deren Ergebnissen aufbauend die Folgen einzelner Umweltbeeinträchtigungen bewertet werden. Information (d.h. hier die Ergebnisse der Umweltforschung) wird als öffentliches Gut betrachtet. In der BRD gehört das "Vorsorgeprinzip" seit dem Umweltprogramm von 1971 zu einem der vier Grundprinzipien der Umweltpolitik. Eine dem Vorsorgeprinzip entgegengesetzte Zielrichtung scheint das Haftungsrecht in der Umweltpolitik zu haben. Haftung verteilt die Last entstandener Schäden um. Sie dient dem Schadensausgleich und ist damit Nachsorge par excellence. Die Studie geht über die bloße Analyse der Wirkungen des Umwelthaftungsrechts hinaus. Es wird untersucht, inwieweit das Haftungsprinzip dazu beitragen kann, "vorsorgende" Wirkung zu entfalten. Bei der Bearbeitung dieser Fragestellung wird interdisziplinär vorgegangen: der Autor verbindet politikwissenschaftliche, kommunikationswissenschaftliche und juristische Sichtweisen und Erkenntnisse. Als vielversprechendes Instrument wird eine Gefährdungshaftung für Umweltschäden erörtert. sosa/difu

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266 S.

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Reihe "Wirtschaftswissenschaft"; 14