Kriminalitätsverhütung in Gemeinden und Städten. Ein Leitfaden für die Praxis.

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DE

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Erfurt

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ZLB: 99/2688

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Der Leitfaden stellt ein Modell vor, mit dem Kriminalitätsverhütung auf lokaler Ebene organisiert werden kann. Der Vorteil, den die Kriminalitätsverhütung auf kommunaler Ebene bietet, nämlich eine genaue Ausrichtung aller Maßnahmen auf die lokalen Verhältnisse, bringt aber auch den Nachteil mit sich, daß es keine Patentrezepte geben kann, die in jeder Gemeinde und Stadt gleichermaßen gut funktionieren. In Thüringen haben inzwischen fünf Städte (Erfurt, Weimar, Suhl, Jena und Gera ) sog. "Kriminalpräventive Räte" bzw. "Kriminalpräventive Beiräte" gebildet. Damit diese Initiativen keine Einzelbeispiele bleiben, soll der Leitfaden auch weiteren Gemeinden und Städten Anregungen geben, wie man sich auf der lokalen Ebene für die Kriminalitätsverhütung einsetzen kann. Diese kommunalen kriminalpräventiven Räte zielen in ihrer Arbeit - in Ergänzung zur Kriminalitätsvorbeugung durch die Polizei - auf eine Reduzierung von Ursachen für sozialabweichendes gemeinschädliches Verhalten und somit letztlich auf eine Reduzierung von Straftaten. Der Leitfaden dokumentiert die Ansätze in Thüringen und anderen Bundesländern, gibt Hinweise auf die Einrichtung eines Kriminalpräventiven Rates von der Vorbereitung der Entscheidung, über die Arbeitsstruktur, Finanzierung bis hin zu den Inhalten der ersten Sitzungen. In den Anhängen sind Muster als Anregungen für eine Geschäftsordnung, Hinweise auf Ansprechpartner in anderen Ländern und Kontaktadressen bei der Polizei aufgenommen worden. goj/difu

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54 S.

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Schriftenreihe des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen; 3