Gestaltung durch Bauleitplanung?

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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4

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Zusammenfassung

Das System der Bauleitplanung ist im Prinzip als gestaltungsfeindlich einzustufen, insbesondere weil der notwendige Gehalt an demokratischen und partizipatorischen Elementen die Ausprägung größerer stadtgestalterischer Entwürfe tendenziell verhindert. Dennoch lassen sich auf der Ebene des Bebauungsplans gestalterische Vorstellungen realisieren. Dazu ist aber eine Vielzahl detaillierter und die trockene Substanz der Bauleitplanung ergänzender Strategien und Überlegungen notwendig. Diese gestaltbezogenen Überlegungen müssen im Planverfahren ebenso wie die funktional-technischen und sozio-ökonomischen erkennbar werden, so dass sie nachvollziehbar und bis hin zum gebauten Ergebnis konsistent werden. ILS

Beschreibung

Schlagwörter

Stadtplanung/Städtebau, Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung, Stadtgestaltung, Umweltqualität, Planungsverfahren, Planungsrealisierung, Planungsinstrument, Farbgestaltung, Städtebaulicher Rahmenplan, Gestaltungsplan

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Bauwelt 65(1974)Nr.24(Stadtbauwelt Nr.42), S.142-145, Abb., Lit.

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Stadtplanung/Städtebau, Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung, Stadtgestaltung, Umweltqualität, Planungsverfahren, Planungsrealisierung, Planungsinstrument, Farbgestaltung, Städtebaulicher Rahmenplan, Gestaltungsplan

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