Die Besetzung von beamteten Leitungsstellen. Zusammenspiel zwischen Vertretung und Hauptverwaltungsbeamten.

Maximilian
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Maximilian

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Hamburg

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0343-9496

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ZLB: Zs 2984

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Abstract

Über die Besetzung der Leitungsstellen in der Kommunalverwaltung und die sich daran anschließenden Beförderungen entscheidet in der Regel die Vertretung, doch auch die Hauptverwaltungsbeamten haben in dieser Angelegenheit Entscheidungsbefugnisse. Bei internen Stellenbesetzungsverfahren erfolgt vor der kommunalverfassungsrechtlichen Entscheidung der Vertretung oftmals ein Auswahlverfahren, wobei generell die Ergebnisse der Beurteilungen als Grundlage für die Auswahl herangezogen werden. Bei im Wesentlichen gleicher Eignung werden sog. Hilfskriterien - wie ein strukturiertes Interview oder ein Assessment-Center - zur weiteren Auswahl der geeignetsten Bewerber herangezogen. Der Beitrag informiert auf der Grundlage der niedersächsischen Kommunalverfassung über das Verfahren und die Kriterien, die bei der Besetzung von beamteten Leitungsstellen zu beachten sind.

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Deutsche Verwaltungspraxis

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Nr. 5

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S. 186-188

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