BBauG §§ 1 VI 1, 34 I, III; BauNutzVO §§ 4a, 6 I, II Nr.4, 7 I, II Nr.2 - Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in einzelnen Baugebieten. BVerwG, Urt.v. 25.11.1983 - 4 C 64/79, Mannheim.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Im unbeplanten Innenbereich ist ein Vorhaben nicht zulässig, wenn die Eigenart seiner näheren Umgebung einem der in der Baunutzungsverordnung bezeichneten Baugebiete entspricht und das Vorhaben nach dieser Verordnung nicht zulässig wäre; der weiteren Prüfung, ob sich das Vorhaben gleichwohl "einfügt", bedarf es nicht. Eine Vergnügungsstätte kann unter besonderen Voraussetzungen als "sonstiger Gewerbebetrieb" in einem Mischgebiet zulässig sein; dies wird nicht schlechthin dadurch ausgeschlossen, dass Vergnügungsstätten ausdrücklich in Kerngebieten und "besonderten Wohngebieten" für zulässig erklärt werden. Eine größere Tanzbar mit Striptease-Aufführungen in Verbindung mit einem Spielkasino ist in einem Mischgebiet nicht zulässig, weil sie das Wohnen wesentlich stört. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Baurecht, Recht, Bauordnung, Bundesbaugesetz, Baunutzungsverordnung, Bauvorhaben, Innenbereich, Wohngebiet, Rechtsprechung, Tanzlokal, Zulässigkeit, BVerwG-Urteil, Innenbereich

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 37(1984)Nr.27/28, S.1572-1574

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Baurecht, Recht, Bauordnung, Bundesbaugesetz, Baunutzungsverordnung, Bauvorhaben, Innenbereich, Wohngebiet, Rechtsprechung, Tanzlokal, Zulässigkeit, BVerwG-Urteil, Innenbereich

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries