Der Rheinische Provinziallandtag, 1875-1933.
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SEBI: CO 679
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Zusammenfassung
Der Rheinische Provinziallandtag stellte seit der Einverleibung großer Teile des Rheinlandes durch Preußen in den Jahren 1814/15 bis 1821 für die Bevölkerung der Rheinprovinzen eine Möglichkeit dar, durch Landesrepäsentanten wenigstens bedingt ihre Rechte in Berlin vertreten zu können.Nach der Reichsgründung im Jahre 1871 veränderte sich infolge der neuen politischen Rahmenbedingungen auch die Aufgabenstruktur des Provinziallandtages wesentlich.Über diese Aufgaben in kultureller, volkswirtschaftlicher und vor allem fürsorgerischer Hinsicht, aber auch über die Tätigkeit des Landtages bezüglich seiner politischen Aufgabenstellungen bis zur Auflösung 1933, der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Schaffung zweier Landschaftsverbände als Rechtsnachfolger des alten Provinziallandtages informiert der Hauptteil dieser Untersuchung.Der Anhang verzeichnet unter anderem ausführliche Daten zur personellen Struktur des Landtages. cb/difu
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Landtag, Verwaltungsgeschichte, Regionalpolitik, Institutionengeschichte, Verfassungsgeschichte, Landesgeschichte, Verfassungsrecht
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Neustadt/Aisch: Schmidt (1967), 181 S., Tab.; Lit.; Reg.(phil.Diss.; Bonn o.J.)
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Landtag, Verwaltungsgeschichte, Regionalpolitik, Institutionengeschichte, Verfassungsgeschichte, Landesgeschichte, Verfassungsrecht
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Bergische Forschungen. Quellen und Forschungen zur bergischen Geschichte, Kunst und Literatur; VI