Bund-Länder-Haftung beim fehlerhaften Verwaltungsvollzug von Gemeinschaftsrecht durch die deutschen Länder.

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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 2000/74

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DI

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Zusammenfassung

Bei der nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Unionsrecht hat der Bund die Lasten zu tragen, die sich aus Durchführungsfehlern in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich ergeben. Gegenstand der Arbeit ist die Problematik, welche innerstaatliche Ebene die Kosten für fehlerhaftes Verwaltungshandeln der Landesbehörden beim Vollzug von EG-Recht trägt. Der Autor untersucht, ob das in weiten Bereichen "gemeinschaftsbildende" GG auf den Vollzug von Gemeinschaftsrecht und dessen innerstaatlichen Folgen ausreichend vorbereitet ist. Es wird festgestellt, dass die nationale Rechtsordnung die zuständige Behörde bestimmt und die Haftungsfrage regelt. Die Kostentragungsregeln der Gebietskörperschaft vermitteln ein Abwehrrecht, welches in den Grundsätzen des Finanzverfassungsrechts auch beim Verwaltungsvollzug von EG-Recht gilt. kirs/difu

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145 S.

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Föderalismus-Studien; 12