Erschließungsrecht - Berücksichtigung der Nutzungsart und des Nutzungsmaßes im Verteilungsmaßstab. Rechtswirksamkeit einer Merkmalsregelung. §§ 131 Abs. 3, 132 Nr. 4 BBauG. BVerwG, Urteil v.10.6.1981 - Az. 8 C 66.81 - VGH Baden-Württemberg.

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IRB: Z 852
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Ein Verteilungsmaßstab, der die Artzuschläge auf Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete sowie auf überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke beschränkt und bei einer Verteilung zu 25 % nach den Grundstücksflächen und zu 75 % nach den Geschossflächen einen Zuschlag von 20 % auf die Geschossflächen vorsieht, genügt den Anforderungen des § 131 Abs. 3 BBauG. Ein Verteilungsmaßstab, der hinsichtlich des Nutzungsmaßes für Grundstücke in nichtbeplanten Gebieten auf das tatsächliche Nutzungsmaß abstellt, muss regeln, welches Nutzungsmaß bei unbebauten (nichtbeplanten) Grundstücken der Verteilung zugrunde zu legen ist. -y-

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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Verteilungsmaßstab, Gewerbegebiet, Industriegebiet, Grundstück, Geschossflächenzahl, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil

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Baurecht 13(1982)Nr.5, S.476-477, Lit.

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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Erschließungsbeitrag, Verteilungsmaßstab, Gewerbegebiet, Industriegebiet, Grundstück, Geschossflächenzahl, Rechtsprechung, BVerwG-Urteil

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