Die Umweltverträglichkeitsprüfung und ihre Voraussetzungen. Aus dem Bundesgericht.

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IRB: Z 1434

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Zusammenfassung

Das neue Umweltschutzrecht des Bundes in der Schweiz soll möglichst rasch durchgesetzt werden. Als Fachrichtlinien, die zu seiner Anwendung nötig sind, können daher einfach geeignete Weisungen von kompetenter Quelle dienen. Diese Weisungen bedürfen nicht der Form eines rechtssetzenden Erlasses. Sind Neuanlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung unterstellt, so können sie dieser regelmäßig nicht deswegen entzogen werden, weil sie einen (verbesserten) Ersatz des bisher Vorhandenen bildeten. Dies geht aus einem Bundesgerichtsentscheid hervor. Es ging hier um ein neues Parkhaus zu einem Einkaufszentrum, wo die Gemeinde eine Umweltverträglichkeitsprüfung von der das Baugesuch stellenden Gesellschaft forderte. Dagegen wehrte sich die Baugesuchstellerin erfolglos durch alle Instanzen. Für den Entscheid darüber, ob eine geplante Anlage der UVP unterliegt, ist grundsätzlich die Immissionsträchtigkeit der Anlage für sich allein, ohne Berücksichtigung eines möglichen Entlastungseffektes, maßgebend. (hg)

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Schlagwörter

Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltschutz, Rechtsprechung, Richtlinie, Parkhaus, Umweltschutzrecht, Einkaufszentrum, Voraussetzung, Verkehr, Parken

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Schweizer Bauwirtschaft 89(1990), Nr.3, S.13, 15

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Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltschutz, Rechtsprechung, Richtlinie, Parkhaus, Umweltschutzrecht, Einkaufszentrum, Voraussetzung, Verkehr, Parken

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