Bayerisches Denkmalschutzgesetz - Text und Einführung.

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1974

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SEBI: 76/4090

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Am 1. Oktober 1973 ist das Bayerische Denkmalschutzgesetz in Kraft getreten. Zweck des Denkmalschutzgesetzes ist es vor allem die noch vorhandenen Bestände an Baudenkmälern und Bodendenkmälern zu erhalten, zu pflegen, zu bergen, sie mit Leben zu erfüllen und soweit sinnvoll der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Die vorliegende Broschüre enthält den Text des Denkmalschutzgesetzes und eine Einführung, die den Denkmalbegriff und die Denkmalliste, die Schutzbestimmungen des Gesetzes und die Grundgedanken des Verfahrens erläutert.

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München: (1974), 36 S., Abb.

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