Ländlicher Wegebau. Rechtliches Gutachten zur Unterhaltung multifunktionaler ländlicher Wege in Sachsen.

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GU
RE
EDOC

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Gegenstand des Gutachtens ist die Unterhaltung multifunktionaler ländlicher Wege. Das Sächsische Straßengesetz definiert den Begriff des "ländlichen Weges" nicht. Wir gehen daher im Rahmen der Begutachtung für die Definition des ländlichen Weges von dem im Jahre 1999 erstmalig erstellten und im Jahre 2005 bearbeiteten DWA-Regelwerk Arbeitsblatt DWA-A 904 "Richtlinien für den ländlichen Wegebau", Oktober 2005, (RLW 2005) aus. Dort sind unter Kapitel 1.2 ("Anwendungsbereich") ländliche Wege unterteilt in Verbindungswege, Feldwege, Waldwege und sonstige ländliche Wege. Ferner sind dort die vorgenannten Untergruppen der ländlichen Wege unter Kapitel 1.3 ("Begriffsbestimmungen") näher erläutert. Für den Begriff des "ländlichen Weges" berücksichtigen wir ferner die unter dem Titel "Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege (RLW)" noch im Entwurfsstadium befindliche Überarbeitung des DWA-Regelwerks Arbeitsblatt DWA-A-904 (RLW 2014), die unter Kapitel 1.1 ("Geltungsbereich") und Kapitel 1.2 ("Begriffsbestimmungen") die in der RLW 2005 aufgeführten Regeln geringfügig modifiziert.

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55 S.

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