Die Anwendung der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag in den Fällen der staatlichen Einflußnahme auf Unternehmensverhalten. Zur Frage möglicher Rechtfertigungen und Entlastungen der Unternehmen.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 97/1984

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DI

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Abstract

Die Arbeit befaßt sich mit der Frage, inwieweit Unternehmen für ihr wettbewerbswidriges Verhalten nach EG-Kartellrecht zur Verantwortung zu ziehen sind, wenn ein Mitgliedstaat, Drittstaat oder Gemeinschaftsorgan darauf Einfluß genommen hat.Im Mittelpunkt steht die Auslegung von Art. 85 und 86 EG- Vertrag unter Beachtung der Frage tatbestandlicher und außertatbestandlicher Rechtfertigungen. Die Arbeit zeigt aus der Sicht der Unternehmen die Erscheinungsformen staatlicher Einflußnahme auf, ordnet diese in den Rahmen des gemeinsamen Kartellrechts ein und sucht nach Lösungen dieses Konflikts. Dabei wird auch auf die Auswirkungen staatlicher Einflußnahme im Rahmen von Bußgeldverfahren eingegangen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß Unternehmen auch bei erzwungenen Wettbewerbsverstößen verantwortlich sind, aber im Rahmen von Bußgeldverfahren bestehen verschiedene Möglichkeiten zu unternehmensgerechten Entlastungen. kirs/difu

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XXII, 197 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2127