Datenschutz in der Kommunalverwaltung. Übermittlung von Daten.

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KGST B 12/77

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Abstract

Die Übermittlung personenbezogener Daten ist mehr als alle anderen manuellen oder maschinellen Phasen der Datenverarbeitung geeignet, schutzwüridge Belange der Bürger zu beeinträchtigen. Datenschutzrechliche Regeln müssen deswegen sehr tief in die Organisationsstruktur der Verwaltung bei Übermittlung personenbezogener Daten eingreifen. Betroffen davon ist nicht nur die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Verwaltungseinheiten und Ämtern derselben Verwaltungseinheit. Datenschutzrechtliche Prüfungen haben auch bei der Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb eines Amtes anzusetzen. Für die Prüfung der Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten ist ein Ablaufschema entwickelt und dem Bericht beigefügt, das dem Sachbearbeiter als Entscheidungshilfe dienen kann. Um einen Überblick darüber zu gewinnen, wo in der Verwaltung schutzbedürftige Datenbestände verwaltet werden, wird die Aufstellung und Fortschreibung eines Kataloges empfohlen.

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Gemeindeverwaltung, Datenschutz, Datenübertragung, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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Köln: (1977), 24 S.,

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Gemeindeverwaltung, Datenschutz, Datenübertragung, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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KGSt-Bericht; 12/77