Der Tierartenschutz im Naturschutzrecht und artverwandten Gebieten.

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SEBI: 90/2748

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Der Verfasser beschreibt die unterschiedlichen Formen und Entwicklungen des Naturschutzrechts. So ist für die Verwirklichung des Tierartenschutzes im Naturschutzrecht allein die öffentliche Hand, die durch behördliche Kontrolle die Einhaltung der verschiedenen Verbotsvorschriften sicherstellen kann, verantwortlich. Im Unterschied dazu ist die Verantwortlichkeit im Jagd- und Binnenfischereirecht weitgehend personifiziert. Durch die Normierung der Hegepflicht im Jagd- und Fischereirecht werden Privatpersonen in den Tierartenschutz eingebunden. Beide Formen des Naturschutzes haben eine Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tierwelt jedoch nicht verhindern können. Der Autor zeigt den Interessenkonflikt zwischen Land- und Forstwirtschaft einerseits und dem Naturschutz andererseits auf und schlägt zur Verbesserung des Naturschutzes eine gesetzliche Normierung sog. Betreiberpflichten vor, wie z. B. eine gesetzliche Reglementierung der landwirtschaftlichen Düngung. jüp/difu

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Naturschutzrecht, Tierwelt, Wild, Jagdrecht, Fischereirecht, Artenschutz, Biotop, Bundesnaturschutzgesetz, Rechtsgeschichte, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Umweltschutz, Natur, Recht, Naturschutz

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Köln: (1990), XXIX, 157 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1990)

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Naturschutzrecht, Tierwelt, Wild, Jagdrecht, Fischereirecht, Artenschutz, Biotop, Bundesnaturschutzgesetz, Rechtsgeschichte, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Umweltschutz, Natur, Recht, Naturschutz

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