Der Schutz der oberirdischen Gewässer vor Verunreinigung. Dargestellt am Verwaltungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs, der Schweiz, Belgiens, Englands, Schwedens, Norwegens und Dänemarks.

Somogyvar, Horst
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1960

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SEBI: 78/5335

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Trotz theoretisch ausreichender Vorschriften der geltenden deutschen Wassergesetze befinden sich fast alle deutschen Gewässer in einem Zustand, der den zu einer Wasserwirtschaft erforderlichen Reinheitsgrad nicht erreicht und in einigen Fällen sogar beklagenswerte Ausmaße erreicht. Allein die Tatsache des Vorhandenseins einschlägiger Vorschriften hat zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Wassergütewirtschaft nicht ausgereicht; die zuständigen Behörden haben vielmehr angesichts der Bevölkerungsvermehrung und der Produktionsausweitung einer Verunreinigung der Gewässer mit Hilfe der bisherigen Bestimmungen nicht ausreichend entgegenwirken können. Die Arbeit will zur Erhöhung der Effektivität der bisherigen Wassergesetze aus einem Vergleich mit den Vorschriften der westlichen Nachbarländer wertvolle Erkenntnisse gewinnen. So wird z. B. das Fehlen einer speziellen Regelung für die Benutzungsart der Einbringung von Stoffen in die Gewässer in den meisten deutschen Gesetzen hervorgehoben. chb/difu

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Göttingen: Selbstverlag (1960), XI, 116 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1960)

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