Miet- und Raumrecht. Das Mietrecht ab 1. Januar.

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IRB: Z 464
BBR: Z 481

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Zusammenfassung

Ab 1. Januar 1983 gelten wichtige Änderungen im Mietrecht. Zeitmietverträge erleichtern die Vermietung von bisher leerstehendem Wohnraum. Die Staffelmiete fördert Investitionen im Wohnungsbau. Das Vergleichsmietverfahren wird vereinfacht und der Mieterschutz wird erweitert. Es wird ein Überblick über die wichtigsten Regelungen im Mietrecht und die neuen Änderungen gegeben unter den Überschriften Mietvertrag, Miete, Höhe der Miete und Nebenkosten sowie Mieterhöhungen bei nicht preisgebundenen Wohnungen, Kündigung, Kündigungsschutz für den Mieter und Renovierung. hg

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Schlagwörter

Recht, Wohnung, Mietrecht, Miethöhe, Kündigung, Kündigungsschutz, Mieter, Renovierung, Vergleichsmiete, Zeitmietvertrag, Staffelmiete

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Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 37(1983)Nr.2, S.40-44

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Recht, Wohnung, Mietrecht, Miethöhe, Kündigung, Kündigungsschutz, Mieter, Renovierung, Vergleichsmiete, Zeitmietvertrag, Staffelmiete

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