Naturschutz und Bauleitplanung im Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz.
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DE
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0342-5592
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IRB: Z 1142
ZLB: Zs 242-4
BBR: Z 477
ZLB: Zs 242-4
BBR: Z 477
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Abstract
Durch das Investitionserleichterungsgesetz vom 1.5.1993 wurde die Eingriffs- und Ausgleichsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz in das Bauleitplanverfahren integriert. Der vorliegende Beitrag vergleicht die bisherige Regelung und die in Nordrhein-Westfalen geübte Praxis mit der aktuellen Rechtslage. Im Mittelpunkt steht die Darstellung von drei Praxisbeispielen, welche die Entwicklung von einer klaren, durch transparente Schnittstellen gegliederten Gesetzeslage zu einer eher diffusen, deregulierten und daher leicht angreifbaren Rechtssituation aufzeigen. Einwände sind unter anderem, daß der Ausgleich im Planungsgebiet nun auf Flächen zum Baulandpreis erfolgen muß, mit dem daraus resultierenden wirtschaftlichen Druck, sowie der Umstand, daß Ausgleichsflächen in Wohn- oder Gewerbegebieten keine echte Naturschutzfunktion übernehmen können. Lösungen bestehen am ehesten im Abschluß einer Folgekostenvereinbarung oder, wenn möglich, über einen entsprechenden Zuschnitt des Bebauungsplans beziehungsweise zwei funktional zusammenhängede Plangebiete.
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Verwaltungsrundschau
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Nr.2
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S.37-41