Rechtfertigung und Finanzierung der Regionalplanung im Kanton Zürich.

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SEBI: 71/2283

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Die ökonomische Notwendigkeit der Regionalplanung im Kanton Zürich ergibt sich vor allem aus der ungleichmäßigen Verteilung der Bevölkerung, der Konzentration des Kapitals und der wirtschaftlichen Aktivitäten sowie dem starken Neu- und Nachholbedarf im Bereich der Infrastruktur. Da die Finanzierung der regionalplanerischen Aufgaben in erster Linie eine Neuordnung der öffentlichen Finanzen erfordert, liegt der Schwerpunkt der Arbeit darin, Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der Besteuerung und des Finanzausgleichs aufzuzeigen. In Frage kommen hier nach Meinung des Verfassers insbesondere allgemeine Steuererhöhungen, die Einführung zweckgebundener ,,Planungs-Franken'', der Ausbau der Grundsteuern und des interkommunalen Finanzausgleichs sowie die Finanzierung über Anleihen oder über einen Planungsfonds. bp/difu

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Finanzbedarf, Finanzierung, Finanzreform, Besteuerung, Lastenausgleich, Finanzplanung, Regionalplanung, Steuer, Finanzausgleich

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St.Gallen: (1969), XV, 104 S., Tab.; Lit.

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Finanzbedarf, Finanzierung, Finanzreform, Besteuerung, Lastenausgleich, Finanzplanung, Regionalplanung, Steuer, Finanzausgleich

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