Der Versetzungsbegriff in Pargr. 95 Abs. 3 BetrVG.
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SEBI: 86/1861
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Zusammenfassung
Die Arbeit untersucht den Mitbestimmungstatbestand der Versetzung in Pargr. 95 Abs. 3 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz).Der Autor ermittelt, welche Sachverhalte als Versetzung der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen.Fragen der Zulässigkeit der Versetzung im Einzelfall und der Ausgestaltung des Mitbestimmungsverfahrens bleiben folglich außer Betracht.Ausgehend von einem geschichtlichen Überblick über den Begriff der Versetzung als personelle Einzelmaßnahme in den Gesetzen der Länder zwischen 1945 bis 1952, ist die Neubestimmung des Versetzungsbegriffs in Pargr. 95 Abs. 3 BetrVG möglich.Der Autor benutzt die Arbeitswissenschaft und insbesondere der Arbeitsbewertung, um zu einer Objektivierung des Versetzungsbegriffs zu kommen. kp/difu
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Versetzung, Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsrat, Arbeitsrecht, Arbeitsbedingung, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Beteiligungsrecht, Mitbestimmung, Arbeitswissenschaft, Rechtsgeschichte, Arbeit, Arbeitsplatz
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Mainz: (1984), XXII, 213 S., Lit.(jur.Diss.; Mainz 1984)
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Versetzung, Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsrat, Arbeitsrecht, Arbeitsbedingung, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Beteiligungsrecht, Mitbestimmung, Arbeitswissenschaft, Rechtsgeschichte, Arbeit, Arbeitsplatz