Die gegenwärtige Luftreinhaltepolitik unter besonderer Berücksichtigung der TA-Luft.
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IRB: Z 1035
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
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Zusammenfassung
Die Luftreinhaltung steht im Zentrum der deutschen Umweltpolitik. Maßgeblich wurde diese Luftreinhaltepolitik von dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie der "Technischen Anleitung Luft" (TA-Luft) beeinflusst. Vor dem Hintergrund zunehmender Waldschäden wurden 1983 zusätzlich die Großsfeuerungsanlagen-Verordnung in Kraft gesetzt sowie Teile der TA-Luft novelliert, wobei vor allem eine Verschärfung der Grenzwerte anvisiert wurde. Weitgehend ungeklärt ist noch, wie die nur für Neuanlagen konzipierten Emissionsbegrenzungen nach dem Stand der Techik auf Altanlagen uebertragen werden können. Eine wichtige Aufgabe für die Zukunft wird die europäische Harmonisierung der Umweltschutzvorschriften sein. hez
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Umweltpflege, Luft, Umweltpolitik, Luftreinhaltung, Bundesimmissionsschutzgesetz, TA-Luft, Emissionsgrenzwert, Luftreinhaltepolitik, Großfeuerungsanlagenverordnung, Altanlage, Waldsterben
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Landkreis 54(1984)Nr.6, S.271-273, Abb.
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Umweltpflege, Luft, Umweltpolitik, Luftreinhaltung, Bundesimmissionsschutzgesetz, TA-Luft, Emissionsgrenzwert, Luftreinhaltepolitik, Großfeuerungsanlagenverordnung, Altanlage, Waldsterben