Politische Meinungsäußerung auf öffentlichen Straßen
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SEBI: 82/6166
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DI
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Abstract
Schon seit der Antike vollzieht sich politische Meinungsäußerung zu einem großen Teil auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.Auch im Zeitalter der Massenkommunikationsmittel hat die Straße ihre Bedeutung als Ort politischer Kommunikation nicht verloren.Seit Ende der sechziger Jahre nehmen die politischen Aktionen auf Straßen und Plätzen stetig zu, was zu einer verstärkten Diskussion in der Rechtsprechung und Literatur über das Verhältnis von Meinungsfreiheit und Straßenrecht geführt hat.Das Bundesfernstraßengesetz und die Landesstraßengesetze haben andere Straßennutzungszwecke als solche zum Verkehr, wie etwa Formen der politischen Kommunikation, in den Bereich der genehmigungspflichtigen Sondernutzungen abgedrängt.Straßenreinigungsrechtliche Vorschriften und polizeiliche Verordnungen taten ein übriges.Beginnend mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zum Flugblattverteilen trat die Rechtsprechung der Phalanx der Genehmigungsvorbehalte mehr und mehr entgegen. ks/difu
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Demonstration, Meinungsfreiheit, Straßenrecht, Gemeingebrauch, Flugblattverteilung, Plakattragen, Zeitungsverkauf, Genehmigungspflicht, Lautsprecherbenutzung, Verkehrsbeeinträchtigung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verkehr, Medien, Rechtsvergleichung
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Münster:(1982), XXV, 216 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1982)
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Demonstration, Meinungsfreiheit, Straßenrecht, Gemeingebrauch, Flugblattverteilung, Plakattragen, Zeitungsverkauf, Genehmigungspflicht, Lautsprecherbenutzung, Verkehrsbeeinträchtigung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verkehr, Medien, Rechtsvergleichung