Verfassungsänderung in Bayern? Anmerkungen zur Direktwahl des Ministerpräsidenten und zur Rückbindung von Mitgliedern des Bundesrats an Weisungen des Landtags.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: 4-Zs 987
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RE
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Abstract
Die Bayerische Verfassung stellt seit nunmehr 65 Jahren den Rahmen für das bayerische Staatswesen dar und trug zu dessen Stabilität maßgeblich bei. Da sich jedoch die Umstände, aufgrund derer sie erlassen wurde, grundlegend geändert haben, sind Verfassungsänderungen notwendig geworden und werden weitere derzeit diskutiert. Insbesondere die Initiierung eines Volksbegehrens zur Einführung der Direktwahl des Ministerpräsidenten, aber auch die Diskussion um die Rückbindung der Regierungsvertreter im Bundesrat an Weisungen der Landtage sind derzeit (wieder) aktuelle Änderungsbegehren. Der Beitrag will die Vorhaben u.a. aus dem Blickwinkel der BV einer Analyse unterziehen.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 22
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S. 677-682