Zur Abgrenzung der Großstadtregion Leipzig.
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1990
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BBR: C 20 910
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Zusammenfassung
Die Abgrenzung der Großstadtregion hat praktische Bedeutung für die Festlegung von Bau- und Vorbehaltsflächen für die Erweiterung des kompakten Stadtgebietes, für Anlagen der stadttechnischen Ver- und Entsorgung, für stadtnahe Erholungsgebiete, Landwirtschaft usw. Es wird eine funktionale Abgrenzung des Großraumes vorgeschlagen, die die Anzahl der Auspendler einzelner Orte ins Zentrum an der Gesamtzahl der Auspendler, an der Wohnbevölkerung, die Einwohner-Beschäftigten-Dichte/qkm und das Verhältnis der am Ort Arbeitenden zu den am Ort Wohnen den zugrundelegt. Eine Umlandzone 1, d.h. mit intensiven Beziehungen zu Leipzig, umfaßt nahezu den gesamten Landkreis und nur wenige Gemeinden benachbarter Kreise. Die Umlandzone 2 bilden die Nachbarkreise, die z.T. eigenständige zentralörtliche Beziehungen ausbilden. Hier gibt es jedoch auch Potentiale, die funktionell zum unmittelbaren Planungsraum der Stadt gehören (z.B. Erholungspotential). Aus der Sicht des Zentrums spricht der Verf. vom Planungsraum erster und zweiter Ordnung. - Hö.
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In: Arbeitsmaterial zur Großstadtregion.Hrsg.: Inst.f.Geogr.u.Geoökol.d.Akad.d.Wiss.d.DDR., Leipzig:(1990), 5 S., Kt.; Tab.