Die Rechtsstellung des Anstößers an öffentlichen Gewässern.

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SEBI: 74/4879

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Zusammenfassung

Gegenstand der Arbeit ist die Darlegung der heute in der Schweiz gegebenen rechtlichen Situation an der Ufern öffentlicher Gewässer.Diese Bestandsaufnahme stützt sich auf die in Kraft befindlichen Gesetze unter Berücksichtigung der Rechtsprechung.Darüber hinaus werden Probleme behandelt, die aus dem Zusammentreffen von öffentlichem und privatem Recht im Uferbereich resultieren.Beispielsweise wird erörtert, welche rechtlichen Probleme auftreten, wenn eine Gemeinde einen allgemein zugänglichen Uferweg an einem Gewässer einzurichten gedenkt, an das Privatgrundstücke unmittelbar anstoßen.Nach einer Erläuterung des Begriffs und der Rechtslage der öffentlichen Gewässer folgt eine Untersuchung über den Begriff des Anstößers.Anschließend wird die räumliche Abgrenzung zwischen dem Gebiet des Gewässerherrn und dem des Anstößers erörtert.Das Nachbarrecht, nämlich die Rechte und Pflichten, die der Anstößer wegen der Eigenschaft des Gewässerherrn als Nachbar innehat, bildet den Gegenstand der weiteren Untersuchung.Dabei wird besonders beachtet, daß sich die nachbarlichen Beziehungen teils nach öffentlichem, teils nach privatem Recht richten.

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Ufer, Öffentlicher Raum, Gewässer, Anlieger, Zielkonflikt, Kommunalrecht, Bodenrecht, Wasserwirtschaft, Recht, Verwaltung

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Frankfurt/Main: Lang (1974), 225 S., Lit.

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Ufer, Öffentlicher Raum, Gewässer, Anlieger, Zielkonflikt, Kommunalrecht, Bodenrecht, Wasserwirtschaft, Recht, Verwaltung

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 89