Niederlande - Wohnungsversorgung unter staatlicher Verantwortung.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
0003-875X
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 355
BBR: Z 343
BBR: Z 343
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Auffälligstes Merkmal des niederländischen Wohnungssystems ist der große Einfluß, den öffentliche Organe auf den Wohnungsbau und auf die Wohnungsverwaltung ausüben. Und diese starke Einbeziehung von Staat, Provinzen und Gemeinden in die Wohnungsversorgung hat eine lange Tradition in dem Lande. Früher als in anderen europäischen Ländern wurde nämlich in den Niederlanden die Wohnungsversorgung als soziales Recht und als gesellschaftliche Verpflichtung anerkannt. Bereits 1901 wurde vom niederländischen Parlament ein "Wohnungsgesetz" (woningwet) verabschiedet, das - wenngleich inzwischen vielfach überarbeitet - in seinen wesentlichen Bestandteilen bis heute Gültigkeit hat. Mit diesem Gesetz wurden - erstmals in Europa - die Gemeinden verpflichtet, die menschenunwürdigen Wohnverhältnisse, die das 19. Jahrhundert hervorgebracht hatte, aktiv zu bekämpfen. Zu diesem Zweck hatten sie eine Bauverordnung aufzustellen, in der Qualitätsstandards für den Wohnungsbau festgeschrieben werden mußten. Instandsetzungsgebot und Unbewohnbarkeitserklärung wurden eingeführt, um Eingriffe in den Wohnungsbestand zu ermöglichen. Durch eine Verpflichtung zur kommunalen Bauleitplanung sowie durch verschiedene bodenrechtliche Instrumente wurde zudem die Grundlage für eine moderne städtebauliche Planung gelegt.
Description
Keywords
Journal
Architekt
item.page.issue
Nr.9
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S.438-441