Möglichkeiten und Grenzen der Eigentumsbildung breiter Bevölkerungsschichten durch das Rechtsinstitut des Wohnungseigentums.
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SEBI: 71/1660
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DI
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Abstract
Die Eigentumswohnung wurde erst durch das Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 förderungsrechtlich mit dem Familienheim gleichgestellt. Nach einem kurzen Überblick über die rechtsgeschichtliche Entwicklung des Wohnungseigentums aus dem Stockwerkseigentums erfolgt die Darstellung der Grundzüge der rechtlichen Konstruktion des Wohnungseigentums und die Analyse der gegenwärtigen Situation des öffentlich geförderten Eigentumswohnungsbaus. Im weiteren werden die kostenmäßigen Belastungen, die durch den Erwerb einer Eigentumswohnung entstehen, und andere für das Ausmaß der wohnungswirtschaftlichen Eigentumsbildung relevante Bestimmungsfaktoren detailliert aufgezeigt. Anschließend werden anhand der Beeinflußbarkeit dieser Faktoren die Möglichkeiten und Methoden einer Förderung der Eigentumsbildung durch Wohnungseigentum untersucht. Insbesondere die Belastungen durch den Kapitaldienst für aufgenommene Fremdmittel zeigen, daß den einkommensschwachen Bevölkerungsschichten die Realisierung des Eigentumserwerbs allein aus eigener Kraft nicht möglich ist. Daher werden Förderungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand erörtert. Es kann nachgewiesen werden, daß die bislang ungelösten Finanzierungs- und Beleihungsprobleme, die Grundstückspreissituation, die mangelhafte Anwendung baukostensenkender Rationalisierungsmaßnahmen und die verzerrte Struktur der sozialen Mietpreise einer breiten Streuung des Wohnungseigentums entgegenstehen. bg/difu
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Eigentumswohnung, Wohnungseigentum, Wohnungswirtschaft, Wohnungseigentumsförderung, Eigentumsbildung, Wohnungswesen, Mietwesen, Bauwesen, Gesetzgebung
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Freiburg/Breisgau: (1969), 265 S., Tab:; Lit.
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Eigentumswohnung, Wohnungseigentum, Wohnungswirtschaft, Wohnungseigentumsförderung, Eigentumsbildung, Wohnungswesen, Mietwesen, Bauwesen, Gesetzgebung