Energieausweise für öffentliche Gebäude. Die Novelle der Energieeinsparverordnung.

Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel

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DE

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Burgwedel

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1437-417X

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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

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Abstract

Ab Anfang des nächsten Jahres muss bei Neubauten sowie bei Vermietung oder Verkauf von Altbauten ein Energieausweis ausgestellt werden. Eine generelle 'Ausweispflicht' gilt auch für öffentliche Gebäude mit erheblichem Publikumsverkehr und einer Nettogrundfläche von mehr als 1.000 Quadratmetern. Obwohl die Frist zur Einführung des Ausweises bereits abgelaufen ist, hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Forderung noch nicht in deutsches Recht umgesetzt und die Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechend ergänzt. In dem Beitrag wird ein erster Überblick über die zu erwartenden Rahmenbedingungen bei der Einführung des Energieausweises für Bestandsgebäude gegeben. Zahlreiche Anforderungen der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz sind bereits mit dem In-Kraft-Treten der EnEV erfüllt worden. Darüber hinaus hat die EnEV auch die Umsetzung einer ganzheitlichen Methode, nämlich der gemeinsamen Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie der regelmäßigen Inspektion, zur Pflicht gemacht. Ungeachtet dessen besteht in mehreren Punkten noch Regelungsbedarf. difu

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Stadt und Gemeinde interaktiv

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Nr. 9

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S. 351-353

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