Bewertungsrechtliche Abgrenzung von Ein- und Zweifamilienhäusern. Anforderungen an den Begriff "Wohnung".
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1985
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Zusammenfassung
Unter einer Wohnung im Sinne des Bewertungsgesetzes ist nach der ständigen Rechtsprechung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass darin ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. An den Begriff einer Wohnung werden gewisse Anforderungen gestellt, die der Autor anhand von Gerichtsentscheidungen zu spezifizieren versucht. (rh)
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Hamburger Grundeigentum 95(1985), Nr.4, S.146-147, Lit.