Die Entwicklung des Gemeindeverfassungsrechts in Oldenburg seit dem Ausgang des 18. Jahrhunderts.
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1960
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SEBI: CH 524
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Zusammenfassung
Der Verfasser beschreibt die Entwicklung des Gemeindeverfassungsrechts im Herzogtum Oldenburg. Im Vergleich mit der Entwicklung des Gemeindeverfassungsrechts in den anderen deutschen Staaten wies die Entwicklung in Oldenburg einige wesentliche Unterschiede auf. Durch die Übernahme der Kirchspielbezirke als kommunale Selbstverwaltungsbezirke (Gemeinden) sind Gemeinden entstanden, die in ihrer raum- und bevölkerungsmäßigen Größe weit über anderen deutschen Gemeinden stehen und die noch heute im Hinblick auf die Verwaltung, insbesondere des Finanzhaushalts, viele Vorteile gegenüber kleineren Gemeinden aufweisen können. Die Entwicklung des heutigen oldenburgischen Gemeindeverfassungsrechts begann mit der ersten einheitlichen Gemeindeordnung aus dem Jahre 1831 relativ spät und lag noch vor der ersten Landesverfassung des Stammlandes Oldenburg. Der Autor beschreibt die einzelnen Phasen der Entwicklung von der damaligen bis zur heutigen Gemeindeordnung Oldenburgs. kp/difu
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Köln: Selbstverlag (1960), IX, 279 S., Kt.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1960)