Handhabung und Reform des Betreuungsgesetzes.
Gieseking
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Gieseking
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DE
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Bielefeld
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ZLB: 97/839
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Unter der Betreuung nach dem BGB ist die gesetzliche Vertretung zu verstehen. Zunächst macht der Autor auf der Grundlage seinerlangjährigen Tätigkeit als Vormundschaftsrichter in Betreuungs- und Unterbringungssachen Vorschläge für eine sachgerechte Handhabung des Betreuungsgesetzes (BtG). So wird beispielsweise aufgezeigt, daß die Zwangsbegutachtung in Betreuungssachen meist nicht erforderlich ist - mit der Begründung, daß es auf die medizinischen Fragen oft nicht ankommt. Anschließend macht der Verfasser zu beinahe allen Punkten des BtG Reformvorschläge. U.a. sollte der mißverständliche Begriff "Betreuung" ersetzt werden; ebenfalls wurden neben Fehlerhaftigkeiten der Rechtsfiguren des Vereins- und Behördenbetreuers die der Mitteilungs- und Benachrichtigungspflichten aufgezeigt. Anhand einiger Fallbeispiele läßt sich erkennen, daß es sich nicht jeweils um Einzelfälle handelt, die man deshalb vernachlässigen könnte. kirs/difu
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XXVI, 242 S.
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Schriften zum deutschen und europäischen Zivil-, Handels- und Prozeßrecht; 160