Die Vereinbarkeit von Regierungsamt und Aufsichtsratsmandat in Wirtschaftsunternehmen.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 97/1318

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DI
S

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Abstract

Die Ausübung eines oder mehrerer Aufsichtsratsmandate von Mitgliedern der Bundesregierung und in noch stärkerem Maße der Länderregierungen ist nicht nur üblich, sondern, wie eine Übersicht am Beginn der Studie belegt, geradezu der Normalfall. Es werden 64 Regierungsmitglieder von Bund und Ländern mit insgesamt 170 Aufsichtsratsmandaten aufgeführt (S. 25-31). Da dies nicht nur bei Unternehmen der Fall ist, die im Eigentum des Bundes oder der Länder stehen, sondern auch bei solchen, bei denen dies nur zu sehr geringen Teilen oder gar nicht der Fall ist, liegt ein offener Bruch der Verfassungsbestimmungen wie Art. 66 GG bzw. der entsprechenden Länderverfassungen vor. Besonders in Fällen, in denen die Firmeninteressen mit den Landesinteressen kollidieren oder in welchen derartige Kollisionen zumindest gut denkbar sind, hat dieser Zustand bereits häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. Da die Kommentierungen zu den in Frage stehenden verfassungsrechtlichen Vorschriften bislang nur spärlich sind, soll die Studie einen Beitrag dazu liefern, die gängige Praxis besser beurteilen zu können, um auf diese Weise die Glaubwürdigkeit der Regierungsmitglieder zu erhöhen. bup/difu

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269 S.

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Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft; 103