Reichsreform und Finanzpolitik. Die Aushöhlung der Eigenstaatlichkeit Bayerns auf finanzpolitischem Wege in der Zeit der Weimarer Republik.
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SEBI: 71/2705
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Nachdem sich unitarische Tendenzen im Kaiserreich nicht durchsetzen konnten, schuf die Reichsfinanzreform von Erzberger 1919 mit der Einführung einer Reichsfinanzverwaltung, der Verabschiedung der Reichsabgabenordnung und des Landessteuergesetzes in der Frage der Finanzkompetenzen zwischen Reich und Ländern ein eindeutiges Übergewicht zugunsten des Reiches. In den Auseinandersetzungen um eine Revision des nach einem Mischsystem von Quoten und Dotationen gehandhabten Finanzausgleichs zwischen dem Reich und den Ländern, vor allem Bayern, die sich bis 1930 hinzogen, wurden nur Zwischenlösungen erreicht, die die Kompetenzverteilung zwischen Reich und Ländern nicht mehr wesentlich ändern konnten. Durch die Notverordnungspolitik wurden die finanziellen Interessen der Länder und Gemeinden weiter zurückgedrängt. Die Erzbergersche Finanzverfassung wurde im Nationalsozialismus solange beibehalten, bis 1940 das Mischsystem endgültig durch reine Finanzüberweisungen, orientiert am Bedarf der Länder, ersetzt wurde.
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Finanzpolitik, Finanzordnung, Finanzwirtschaft, Länderfinanzen, Geschichte, Reichsreform, Weimarer Republik, Finanzgeschichte
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Berlin: Duncker & Humblot (1971) 467 S., Lit.; Zus.(phil.Diss.; Univ.München o.J.)
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Finanzpolitik, Finanzordnung, Finanzwirtschaft, Länderfinanzen, Geschichte, Reichsreform, Weimarer Republik, Finanzgeschichte
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Beiträge zu einer historischen Strukturanalyse Bayerns im Industriezeitalter; 7