Bauzeitanpassungen wegen verzögerter Vergabe in Bietergesprächen.

Werner
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Werner

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Köln

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1617-1063

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ZLB: R 628 ZB 3503

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RE

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Abstract

Entsteht wegen einer Vergabeverzögerung die Notwendigkeit, Bauzeiten und eventuell auch den Vergütungsanspruch anzupassen, geschieht dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vergabekonform nach Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter auf das hinsichtlich der Bauzeit unveränderte Angebot. Es gibt Berichte, nach denen öffentliche Auftraggeber die Verhandlungen über die neue Bauzeit vorziehen und Bieter in Bietergesprächen dazu bewegen, eine neue Bauzeit meist bei unveränderter Vergütung anzubieten. Der Beitrag befasst sich damit, mit welchen Inhalten der Vertrag zustande kommt, wenn Bieter sich auf solche Verhandlungen einlassen.

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Vergaberecht

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Nr. 6

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S. 735-742

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