Bauzeitanpassungen wegen verzögerter Vergabe in Bietergesprächen.
Werner
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Werner
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Köln
item.page.language
item.page.issn
1617-1063
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: R 628 ZB 3503
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Entsteht wegen einer Vergabeverzögerung die Notwendigkeit, Bauzeiten und eventuell auch den Vergütungsanspruch anzupassen, geschieht dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vergabekonform nach Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter auf das hinsichtlich der Bauzeit unveränderte Angebot. Es gibt Berichte, nach denen öffentliche Auftraggeber die Verhandlungen über die neue Bauzeit vorziehen und Bieter in Bietergesprächen dazu bewegen, eine neue Bauzeit meist bei unveränderter Vergütung anzubieten. Der Beitrag befasst sich damit, mit welchen Inhalten der Vertrag zustande kommt, wenn Bieter sich auf solche Verhandlungen einlassen.
Description
Keywords
Journal
Vergaberecht
item.page.issue
Nr. 6
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 735-742