Die fiktive Widmung durch Verkehrsübergabe.
Lang
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Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 95/2843
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Widmung begründet den öffentlich-rechtlichen Status einer Straße. Durch die Einfügung der Widmung in die Planfeststellungsbeschlüsse und Bebauungspläne kann das Widmungsverfahren vereinfacht werden. Die Untersuchung durchleuchtet die fiktive Widmung durch ein förmliches Verfahren und durch die Verkehrsübergabe, eine Sonderform der straßenrechtlichen Widmung. Hierbei wird die Widmung mit der Verkehrsübergabe fingiert. Problematisch ist der Begriff des förmlichen Verfahrens; von besonderer praktischer Bedeutung ist die Frage, ob das Bebauungsplanverfahren dazu zählt. Im weiteren behandelt der Autor den Rechtsschutz gegen die Widmung von Straßen. Zur Beschleunigung des Straßenbaus in den neuen Bundesländern empfiehlt der Autor eine Orientierung an § 6 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz von Schleswig-Holstein. rebo/difu
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XXI, 192 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1509