Die Nutzung baulicher Anlagen als Gegenstand baurechtlicher Normierung.

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SEBI: 89/4550

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Das Bundesbaugesetz (BBauG) von 160 stellte in Pargr. 29 die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Errichtung gleich. Das BBauG von 1986 hat daran nichts geändert. Die Arbeit behandelt das Zusammenspiel von Bundesbaurecht und Landesbaurecht sowie die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Aus der Bindung der Verwendung des Gebäudes an das Planungsrecht ergeben sich Auswirkungen auf die Rechtsnatur der Baugenehmigung. Anhand der derzeitigen Auslegung der Vorschriften wird ihre Vereinbarkeit mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip im Hinblick auf die Eigentumsgarantie kritisch überprüft. Weitere Aspekte sind der Bestandsschutz baulicher Anlagen für den Fall veränderter Nutzung sowie die Gesetzgebungskompetenz für den Sachverhalt der Nutzungsänderung. kmr/difu

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Schlagwörter

Bauliche Anlage, Nutzung, Nutzungsänderung, Bauordnungsrecht, Baugenehmigung, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bebauungsplan, Eigentumsrecht, Bestandsschutz, Verfassungsrecht, Bauleitplanung, Baurecht, Recht, Planungsrecht

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München: Florentz (1989), XI, 196 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Univ.München 1988)

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Bauliche Anlage, Nutzung, Nutzungsänderung, Bauordnungsrecht, Baugenehmigung, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bebauungsplan, Eigentumsrecht, Bestandsschutz, Verfassungsrecht, Bauleitplanung, Baurecht, Recht, Planungsrecht

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 206