Bürgerversammlung am Donnerstag, dem 9. Dezember 1982, im Bürgersaal des Stadthauses, Kolpingplatz 3.
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1982
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SEBI: Verw 1436-1982-4
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Nach @ 16 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz soll zum Zwecke der Unterrichtung der Bürger mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten werden, auf der sich alle interessierten Bürger einer Gemeinde über aktuelle Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung informieren lassen können. Die Broschüre der Stadt Germersheim enthält Sachberichte zu den geplanten Tagesordnungspunkten der 15. Bürgerversammlung im Dezember 1982, anhand derer sich interessierte Bürger schon vor der Bürgerversammlung sachkundig machen konnten. cp/difu
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Germersheim:(1982), II, 31 S., Tab.