BVerfG- und BGH-Rechtsprechung zum Wasserhaushaltsgesetz 1981-1983. Schädigung einer Fischzucht durch gemeindliche Abwässer. § 22 I WHG, §§ 249, 254 BGB.BGH, 16.Juni 1983, III ZR 89/82.

Schnitzerling, Manfred
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1984

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 866
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Zur Haftung einer Gemeinde nach § 22 I WHG, wenn eine Fischzucht sowohl durch gemeindliche Abwässer als auch durch Umstände geschädigt wird, die in den Verantwortungsbereich des Inhabers der Fischzucht fallen. Das Gericht bestätigte ein Verschulden der Gemeinde mit einer Quote von 0,75. Der im Laufe der Jahre enststandene Faulschlamm, den der Kläger nur unzureichend beseitigt hatte und das vom Kläger verwendete Fischfutter wurden dem Betreiber der Fischzucht zugerechnet. -y-

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 33(1984)Nr.1, S.7, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen