Die Rolle des Bundes beim Verfassungsstreit. Länderfinanzausgleich.

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SEBI: Zs 489-4
BBR: Z 85
IRB: Z 939
IFL: I 1068
IFL: I 1068

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Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich im Juni 1986 eine Entscheidung im Streit um den bundesstaatlichen Finanzausgleich fällen. Der Beitrag analysiert das Problem der Bundesergänzungszuweisungen, die in diesem Streit eine zentrale Rolle spielen. Die Bundesergänzungszuweisungen werden hauptsächlich aus zwei Gründen kritisiert. Erstens wird auf ihre Nivellierungswirkungen hingewiesen, die mittlerweile zu einer verfassungswidrigen Nivellierungsintensität des Länderfinanzausgleichs geführt hätten. Zweitens wird das bei der Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen angewandte Verfahren kritisiert. Ihm wird vorgeworfen, dass es gegen das Gleichbehandlungsgebot und Willkürverbot verstoße. Das für Mitte Juni erwartete Urteil hat sich - wie immer es auch ausfallen mag - auf die Prüfung der grundsätzlichen Zulässigkeit von Verfassungsregeln, allenfalls auf die Entwicklung allgemeiner Grundprinzipien zu beschränken. (hb)

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Finanzausgleich, Finanzausgleichsgesetz, Bundesland, Bund, Rechtsprechung, Bundeszuschuss, Zuweisung, Zuweisungssystem, Länderfinanzausgleich, Verfassungsmäßigkeit, Recht, Verfassungsrecht

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Wirtschaftsdienst 66(1986), Nr.3, S.135-140, Tab.;Lit.

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Finanzausgleich, Finanzausgleichsgesetz, Bundesland, Bund, Rechtsprechung, Bundeszuschuss, Zuweisung, Zuweisungssystem, Länderfinanzausgleich, Verfassungsmäßigkeit, Recht, Verfassungsrecht

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